Strafverteidigung.


An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über einige Punkte geben, die mir als Strafverteidiger im Bereich der Strafverteidung besonders wichtig erscheinen.

1. Eine gute Vorbereitung ist der Grundstein für eine effektive Strafverteidigung.


Nicht selten kommt es vor, dass ein neuer Mandant mit der Ladung zu einem baldigen Hauptverhandlungstermin vor mir sitzt und mich darum bittet, ihn zu verteidigen. Den Tatvorwurf kennt er nur aus der Anklageschrift, die Strafanzeige ist ihm unbekannt, den Akteninhalt kennt er nicht, was die Belastungszeugen sagen weiß er nicht, was er selbst damals bei der Polizei ausgesagt hat, weiß er auch nicht mehr. Dies sind die denkbar schlechtesten Voraussetzungen für eine gute Verteidigung.

Warum? Weil der Mandant gleich zu Beginn des Strafverfahrens gegen die wichtigste Regel verstoßen hat! Es gibt einen Grundsatz, den jeder Beschuldigte eisern beherzigen muss: "Nemo tenetur se ipsum accusare". Dies bedeutet, keiner ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen. Mit anderen Worten: SIE SOLLTEN SCHWEIGEN. Es gibt keinen Grund, warum Sie bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft unvorbereitet aussagen sollten. Ein frühes Geständnis können Sie auch noch abgeben, wenn Sie sich vorher mit Ihrem Rechtsanwalt beraten haben. Ganz gleich, wie freundlich der Polizist oder der Staatsanwalt auftritt, er ist nicht ihr Freund, er will nur den Fall bearbeiten. Ihr Schicksal ist ihm sicherlich egal, auch wenn er einen anderen Eindruck vermittelt. Bitte beachten Sie, dass das Befragungspersonal der Polizei in der Regel besonders geschult ist. Sie werden daher in keinem Fall die Oberhand behalten. Auch wenn Sie Akademiker sind und über ausgezeichnete rhetorische Fähigkeiten verfügen, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Opfer der systematischen Befragungstechnik, da Sie sich in einer ungewohnten und grundsätzlich unangenehmen Situation befinden. Sollten Sie von der Polizei zur Vernehmung geladen werden, müssen Sie der Ladung nicht folgen. Gehen Sie statt dessen lieber zu Ihrem Rechtsanwalt.

Jeder Strafverteidiger wird in solch einem Fall sofort Ihre Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Sie selbst haben keine Möglichkeit, alleine Akteneinsicht zu erhalten. Dies kann nur ein Rechtsanwalt für Sie erledigen. Nach Erhalt der Akte erfolgt die gemeinsame Auswertung des Akteninhaltes. Nur mit professionellem Beistand ist es einem Beschuldigten möglich, die weitere Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und festzulegen. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung einer Einlassung oder die Entscheidung, gezielt zu schweigen. Bei einer Einlassung wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Ein Grund mehr, diese sorgsam und mit professioneller Hilfe vorzubereiten, statt unvorbereitet bei der Polizei eine Aussage zu tätigen. Alles was Sie sagen kann nämlich auch gegen Sie verwendet werden.


2. Es ist wichtig für den Strafverteidiger zu wissen, was passiert ist. Es ist wichtiger für den Mandanten zu wissen, was passieren kann.


Für eine gute Strafverteidigung ist es sicherlich erforderlich, dass der Strafverteidiger umfassend informiert ist. Hierdurch wird abgesichert, dass der Strafverteidiger alle Optionen und Eventualitäten berücksichtigen kann. Im Gegenzug ist es für den Mandanten von immenser Bedeutung, wenn er weiß, was genau ihn erwarten kann. Dies betrifft nicht nur ein mögliches Strafmaß, sondern auch unliebsame Nebenfolgen einer eventuellen Verurteilung.
Durch die gezielte Auswertung des Akteninhaltes kann zudem vermieden werden, dass das Strafverfahren eine unliebsame Wendung nimmt. Bereits die unvorbereitete Frage an einen Zeugen kann dazu führen, dass die Antwort katastrophale Folgen für den Angeklagten hat. Daher sollte man die Befragung von Zeugen denjenigen Rechtsanwälten überlassen, die sich diesbezüglich beruflich fortgebildet haben. Dies trifft im Allgemeinen auf Fachanwälte für Strafrecht zu. Wenn sich die Staatsanwaltschaft besonders ausgebildeter Polizisten bedient, dann dürfen Sie im Strafverfahren ebenfalls auf qualifizierten Beistand zurückgreifen.


3. Die Qualifikation des Strafverteidigers steht nicht nur auf dem Papier.


Selbstverständlich können Sie von Ihrem Strafverteidiger erwarten, dass dieser in höchstem Maße qualifiziert ist und sich ständig fortbildet.

Es gibt jedoch Dinge, die lassen sich nur schwer erlernen. Hierzu gehören unter anderem Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl. Es gibt hochqualifizierte Juristen, denen diese Eigenschaften völlig fremd sind. Strafrecht ist eine praktische Wissenschaft. Insbesondere die Strafverteidigung lebt von der Kraft des Wortes. Neben fundiertem Wissen ist daher ein erhebliches Maß an Spontaneität und Kreativität gefragt. An der Kombination dieser Eigenschaften erkennen Sie den guten Strafverteidiger.

Auch eine gute Vorbereitung kann umsonst sein, wenn man den RICHTIGEN ZEITPUNKT versäumt, eine Frage zu stellen oder das Gespräch mit den weiteren Verfahrensbeteiligten zu suchen. Oftmals ist das Zeitfenster sehr kurz, in dem zum Beispiel Richter und Staatsanwälte bereit sind, der Anregung einer Einstellung des Verfahrens zu folgen. Wer ein Gespür für den richtigen Zeitpunkt entwickelt, dem kann es gelingen, ein besonders gutes Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

Strafverteidigung ist daher etwas sehr dynamisches. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschieden, genau diesen Beruf auszuüben und als Fachanwalt für Strafrecht die Interessen meines Mandanten im Strafverfahren zu verteidigen. Nahezu jeder Fall ist anders. Daher gibt es auch kein 'Patentrezept' für die Bearbeitung einer strafrechtlichen Angelegenheit. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der die Dynamik des Falles erkennt und mit Agilität sowie Flexibilität die Bearbeitung im Interesse und zum Wohle des Mandanten ausführt.